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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Sofern einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die allgemeinen Verkaufsbedingungen für die Abwicklung der Geschäftsbe­ziehungen zwischen der Familienbrauerei Bauhöfer und ihren gewerblichen Kunden. Hat der Kunde eigene Verkaufsbedingungen, wird, soweit diese von diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen zum Nachteil der Familienbrauerei Bauhöfer abweichen, widersprochen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Lieferungen vorbehaltlos ausführen. Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nach Bekanntgabe an den Kunden als genehmigt, wenn dieser nicht schriftlich binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe Widerspruch erhebt.

1.2. Das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge gilt als vereinbart. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kauf­gesetze und des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

1.3. Die Ansprüche des Kunden sind nicht übertragbar. Die Familienbrauerei Bauhöfer ist berechtigt, ihre Rechte an Dritte abzutreten, § 354 a HGB bleibt unberührt.

1.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe.

1.5. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die nach dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich zulässig sind und die wirtschaftlich den unwirksamen Bestimmungen so nah wie möglich kommen.

2. Angebot, Lieferung, Gefahrenübergang

2.1. Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, freibleibend.

2.2. Die Lieferung erfolgt zu den für die jeweilige Abnehmergruppe am Ort des Geschäftsbetriebs des Kunden gültigen Listenpreisen der Familienbrauerei Bauhöfer zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Lieferung erfolgt frei Rampe des Empfängers, sofern wir die Auslieferung vornehmen. Wird das Kaufgut durch uns angeliefert, geht die Transportgefahr auf den Kunden über, sobald die Ware den jeweiligen Lagerraum erreicht hat.
Holt der Kunde die Ware ab, geht die Gefahr nach Verladung der Ware auf das Fahrzeug des Kunden auf diesen über.

2.3. Gerät der Kunde mit der Abnahme oder Abholung der Ware in Verzug, so ist die Familienbrauerei Bauhöfer berechtigt, bezogen auf die konkrete Liefermenge, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheiten, Zahlungsverzug, Aufrechnung

3.1. Die Lieferung erfolgt, soweit keine gesonderte schriftliche abweichende Vereinbarung besteht, zu jeweils aktuell gültigen Preisen zuzüglich Pfandgeld, anfallender Verkehrssteuern und etwaiger Abgaben und Zölle.

3.2. Wird eine Zwangsbepfandung staatlicherseits eingeführt, werden die betroffenen Produkte gemäß gesetzlicher Vorgaben mit einem Pfand belegt. Der Rechnungsbetrag wird dann um dieses zusätzliche Pfandgeld erhöht.

3.3. Der Rechnungsbetrag für Lieferungen ist einschließlich des Pfandgeldes nach Erhalt der Lieferung ohne Abzug fällig und zahlbar. Besteht eine Vereinbarung zum Forderungseinzug im Lastschriftverfahren, hat der Kunde für ausreichende Deckung seines Kontos Sorge zu tragen.

3.4. Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht, kommt er durch eine Mahnung, die nach Fälligkeit erklärt wird, in Verzug. Auch ohne Mahnung tritt Verzug nach 20 Kalendertagen nach Lieferung ein, spätestens jedoch nach 30 Kalendertagen nach Zugang einer Rechnung. Ist der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt, tritt Zahlungsverzug nach Ablauf des Termins ein.

3.5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Familienbrauerei Bauhöfer berechtigt, den gesetzlichen Zinssatz in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Entsteht der Familienbrauerei Bauhöfer durch den Verzug ein höherer Schaden, kann sie diesen auf Nachweis verlangen.

3.6. Kommt der Kunde mit einer Rechnung in Zahlungsverzug, so ist die Familienbrauerei Bauhöfer berechtigt, noch ausstehende Bestellungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheit auszuführen. Im Falle des Verzugs ist die Familienbrauerei Bauhöfer ferner berechtigt, bereits gelieferte Ware auf Kosten des Kunden nach erklärtem Rücktritt herauszuverlangen.

3.7. Gegen Forderungen der Familienbrauerei Bauhöfer kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Dies gilt auch für die von der Familienbrauerei Bauhöfer dem Kunden eingeräumten Rückvergütungen, Rabatte und Werbekostenzuschüsse und ähnlichem.

4. Leergut und Pfandgeld

4.1. Leergut (Flaschen, Kasten, Container, Fässer, Paletten) bleibt unveräußer­liches Eigentum der Familienbrauerei Bauhöfer bzw. des Vorlieferanten. Das Leergut wird nur leihweise überlassen und darf nur vorübergehend bestim­mungsgemäß verwendet werden. Jede missbräuchliche Benutzung ist unzu­lässig und berechtigt die Familienbrauerei Bauhöfer zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Alle Ansprüche des Kunden, die sich aus der Überlassung des Leergutes an einen Dritten ergeben, gelten im Augenblick des Entstehens einschließlich aller Sicherungsrechte als an die Familienbrauerei Bauhöfer abgetreten. Der Kunde hat in diesem Falle alle zur Freigabe notwendigen Maßnahmen vorzunehmen bzw. zu unterstützen.

4.2. Leergutrückgaben werden jeweils auf die ältesten Leergutrückstände angerechnet.

4.3. Zur Sicherung der Eigentumsansprüche an dem Leergut und des Anspruchs auf Rückgabe wird ein Pfandgeld entsprechend den jeweils gültigen Preislisten erhoben. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Leergutes wird der berechnete Pfandwert gutgeschrieben.

4.4. Das Leergut ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Lieferung, bei Abbruch der Geschäftsbeziehung sofort, an die Familienbrauerei Bauhöfer zurückzugeben. Kommt der Kunde seiner Rückgabepflicht nicht binnen Jahresfrist ab Lieferung nach, so ist die Familienbrauerei Bauhöfer berechtigt, das erhobene Pfandgeld als Ersatz für nicht zurückgebliebenes Leergut einzubehalten, wobei die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten bleibt. 

5. Eigentumsvorbehalt, Freigabe und Sicherheit

5.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandener und noch entstehender Forderungen Eigentum der Familienbrauerei Bauhöfer. Bei mehreren Forderungen bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.

5.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.

5.3. Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware ist die Familienbrauerei Bauhöfer unverzüglich zu benachrichtigen, der Kunde hat auf das Vorbehaltseigentum gegenüber Dritten hinzuweisen.

6. Verletzung von Vertragspflichten durch die Familienbrauerei Bauhöfer

6.1. Wird eine Nebenleistungspflicht verletzt, hat die Familienbrauerei Bauhöfer dies nur zu vertreten, wenn dies auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten Ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen beruht.

6.2. Die Haftung für Schadensersatz ist auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen Transportschäden oder -verlusten kann der Kunde nur geltend machen, wenn er derartige Schäden innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Kalendertagen nach Eingang der Ware oder bei Nichteingang nach dem vorgesehenen Liefertermin mitgeteilt hat. Der Kunde hat im Falle einer Beschädigung die Ware zur Überprüfung bereitzuhalten.

6.3. Der Haftungsausschluss gemäß obenstehender Regelung Ziff. 6.1 gilt nicht für Ersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für das Recht des Kunden, wegen einer Pflichtverletzung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

6.4. Bei Überschreiten eines Liefertermins ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Vor Ablauf der Frist ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte daraus herzuleiten, sofern die Familienbrauerei Bauhöfer vorübergehend zur Lieferung nicht in der Lage ist.

6.5. Lieferfristen und Nachfristen verlängern sich bei höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung entsprechend. Das gleiche gilt bei Betriebsstörungen, behördlichen Eingriffen sowie bei nicht rechtzeitiger oder fehlerhafter Leistungen durch Vorlieferanten, die Familienbrauerei Bauhöfer hat jedoch den Kunden über derartige Umstände unverzüglich zu informieren.

6.6. Hat die Familienbrauerei Bauhöfer mangelhafte Ware geliefert, ist der Kunde nicht berechtigt, diese weiter zu veräußern.

6.7. Wird der Kunde von seinem Abnehmer wegen eines Mangels der gelieferten Ware in Anspruch genommen, der bereits bei Übergabe auf den Kunden vorhanden war und von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, bleiben die gesetzlichen Rücktrittsansprüche des Kunden gegenüber der Familienbrauerei Bauhöfer gem. § 478 BGB unberührt.

6.8. Die Rechte des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Ware bestehen grundsätzlich nur innerhalb des Zeitablaufs, der durch das Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet ist. Im Übrigen verjähren Rechte des Kunden wegen Mangels der gelieferten Ware in einem Jahr, wobei der Lauf der Verjährungsfrist mit dem Übergang der Transportgefahr auf die Kunden beginnt. Die Verjährung der Rückgriffsansprüche aus Delikt- oder dem Produkthaftungsgesetz unterliegen den gesetzlichen Verjährungsregeln.

7. Datenschutz

7.1. Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten durch die Familienbraue­rei Bauhöfer ist dem Kunden bekannt. Der Kunde willigt ein, dass die Famili­enbrauerei Bauhöfer sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfasst, speichert, verarbeitet, nutzt und an Dritte übermitteln und löschen darf.

Die Familienbrauerei Bauhöfer stellt sicher, dass die Belange der Kunden nicht beeinträchtigt werden.

Stand 01.08.2006